Allgemeine Geschäftsbedingungen cytario

cytario General Terms and Conditions

A. Allgemeine Regelungen

A. General Provisions

§ 1 Geltungsbereich

(1) Der Anbieter, die cytario GmbH, Köckritz 9, 07570 Harth-Pöllnitz, erbringt Software as a Service Dienstleistungen sowie werkvertragliche Leitungen gegenüber seinen Kunden. Seine Plattform cytario richtet sich vornehmlich an unternehmerische oder freiberuflich tätige Kunden sowie an Verbraucher (im Weiteren „Kunde“). Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis der Vertragsbedingungen des Anbieters dessen Leistungen vorbehaltlos annimmt.

(3) Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt, sofern der Kunde kein Verbraucher gemäß § 13 BGB ist. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

§ 2 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 3 Referenzkundenklausel

(1) Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche, unentgeltliche, räumlich und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, den Unternehmensnamen, das Logo sowie sonstige geschützte Kennzeichen des Kunden (nachfolgend „Marken“) zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden.

(2) Die Nutzung erfolgt ausschließlich in unveränderter Form und unter Beachtung der jeweils geltenden Markenrichtlinien des Kunden, sofern diese dem Anbieter in Textform zur Verfügung gestellt wurden.

(3) Die Nutzung darf nicht in einer Weise erfolgen, die den Eindruck einer weitergehenden geschäftlichen Verbindung, Empfehlung oder gesellschaftsrechtlichen Beziehung über die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit hinaus erweckt.

§ 4 Regelungen für Verbraucher; Widerrufsbelehrung; Verbraucherstreitbeilegung

(1) Kunden, die Verbraucher sind, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nachfolgend informieren. »Verbraucher« ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn der Verlag mit der Vertragserfüllung begonnen hat, sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Verlag mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht erlischt.

(2) Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (cytario GmbH, Köckritz 9, 07570 Harth-Pöllnitz, Telefon: [+491781444892], eMail: [support@cytario.com] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie können Ihre Widerrufserklärung selbst formulieren oder dafür die folgende Vorlage verwenden:

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann nutzen Sie bitte dieses Muster und senden Sie es zurück.)

  • An cytario GmbH, Köckritz 9, 07570 Harth-Pöllnitz eMail: [support@cytario.com]

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • Name des/der Verbraucher(s)

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

(3) Verbraucherstreitbeilegung (Hinweis nach § 36 VSBG): Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 5 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, Jena/Deutschland.

§ 6 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Dieser Vertrag kann dem Kunden zusätzlich in einer englischsprachigen Übersetzung zur Verfügung gestellt werden. Die englischsprachige Fassung dient ausschließlich der Information und besseren Verständlichkeit. Maßgeblich für die Auslegung sowie für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieses Vertrages. Im Falle von Widersprüchen, Abweichungen, Auslegungszweifeln oder Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutschsprachige Fassung stets Vorrang.

B. Besondere Bedingungen für Software as a Service-Dienstleistungen (SaaS) über die Plattform cytario

B. Special Terms and Conditions for Software as a Service (SaaS) via the cytario Platform

§ 7 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden Software as a Service-Dienstleistungen (SaaS) über die Plattform cytario. cytario dient dem Bereitstellen, Annotieren, Analysieren und Teilen von Bildern und Bildanalyseergebnissen von Gewebeproben der Pathologie.

(2) Vertragsgegenstand ist die Überlassung des Zugangs zu unserer Plattform (nachfolgend als „PLATTFORM“ bezeichnet) zur Nutzung über das Internet.

§ 8 Zustandekommen des Vertrages

Der Kunde kann sich über die Website cytario.com registrieren und über den Button „Registrieren“ Zugang zur PLATTFORM des Anbieters erhalten. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Aktivieren der Checkbox „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass der Antrag des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

§ 9 Plattformüberlassung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die PLATTFORM cytario in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die PLATTFORM auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der PLATTFORM ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site des Anbieters unter www.cytario.com.

(3) Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die PLATTFORM die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der PLATTFORM unmöglich oder eingeschränkt ist.

(4) Der Anbieter entwickelt die PLATTFORM laufend weiter und wird diese durch laufende Updates verbessern.

§ 10 Nutzungsrechte an der PLATTFORM

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete PLATTFORM im Rahmen der vereinbarten SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, umfasst das Nutzungsrecht einen personenbezogenen Nutzer-Account. Der Nutzer-Account ist ausschließlich für die Nutzung durch die vom Kunden benannte natürliche Person bestimmt. Eine gleichzeitige oder abwechselnde Nutzung desselben Nutzer-Accounts durch mehrere Personen (Shared Account) ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzerkennungen und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ausschließlich die jeweils berechtigte Person auf den Nutzer-Account zugreift.

(3) Benötigt der Kunde weitere Nutzer, sind hierfür gesonderte Nutzer-Accounts entsprechend den jeweils vereinbarten Konditionen zu erwerben.

§ 11 Support; Wartung

(1) Der Umfang des Supports wird separat vereinbart. Der Anbieter leistet Support innerhalb der auf der Website www.cytario.com veröffentlichten Geschäftszeiten und nach Eingang der jeweiligen Frage.

(2) Der Anbieter wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen PLATTFORM und der weiteren SaaS-Dienste nach Maßgabe der Support Policy des Anbieters, nach Eingang der jeweiligen Frage in Textform beantworten.

(3) Der Umfang der Wartung, einschließlich Updates und Upgrades, wird separat vereinbart.

§ 12 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich über Monitoring-Tools.

a) Betrieb und Wartung der Server des Anbieters ist grundsätzlich von Montag bis Sonntag an 24 Stunden über den Service des Anbieters gewährleistet.

b) Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden während der angegebenen Geschäftszeiten. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, über eine Mitteilung auf status.cytario.com verständigen.

(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach § 7 (2) dieses Vertrags beträgt 99,9 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 13 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der PLATTFORM durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(4) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

(6) cytario wird ausschließlich zu Forschungszwecken bereitgestellt. Es handelt sich weder um ein Medizinprodukt noch um ein In-Vitro-Diagnostikprodukt und ist nicht für diagnostische, klinische oder Patientenbehandlungszwecke vorgesehen, validiert oder zugelassen. Es darf nicht als Grundlage für klinische Entscheidungen oder das Patientenmanagement verwendet werden.

(7) Der Kunde ist allein für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei seiner eigenen Nutzung verantwortlich**, einschließlich aller Verpflichtungen gemäß der MDR (EU) 2017/745 oder der IVDR (EU) 2017/746, die entstehen, wenn der Kunde cytario in einen regulierten Arbeitsablauf oder ein hauseigenes Medizinprodukt integriert.

(8) Der Kunde darf cytario nicht so darstellen, kennzeichnen oder vermarkten, als habe es einen medizinischen Zweck.

§ 14 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Nutzung der PLATTFORM ein monatliches Entgelt gemäß der auf der Website www.cytario.com und/oder der Bestellstrecke veröffentlichten Preisliste zu zahlen. Im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Kunden verpflichtet sich der Kunde an den Anbieter eine Determination Fee gemäß auf der Website www.cytario.com und/oder der Bestellstrecke veröffentlichten Preisliste zu zahlen.

(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde, sofern er Unternehmer ist, innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt das vereinbarte monatliche Entgelt einmal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

(4) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte oder auf Rechnung vornehmen.

(5) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(6) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 15 Mängelhaftung/Haftung

(1) Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zur PLATTFORM berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(4) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(6) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und wird unbefristet abgeschlossen. Eine Kündigung ist durch beide Parteien mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende eines Monats möglich.

(2) Der Vertrag gilt als beendet, und der Kunde wird über die Kündigung entsprechend unterrichtet, sobald einer der folgenden Fälle eintritt:

a) nachdem der Wechsel erfolgreich vollzogen ist;

b) nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Beendigung des Dienstes löschen möchte.

(3) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 17 Exit-Strategie und Datenherausgabe

(1) Nach Beendigung des Vertrags – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat der Kunde das Recht, sämtliche vom Kunden bereitgestellten sowie durch die Nutzung des Dienstes erzeugten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen vom Kunden benannten Drittanbieter übertragen zu lassen.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden hierfür während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen nach Vertragsende geeignete technische Möglichkeiten zur Verfügung (z. B. Download, API Zugriff oder direkte Übertragung).

(3) Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Anbieter den Wechsel zu einem anderen Anbieter durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen („Exit-Unterstützung“), soweit dies zumutbar ist

§ 18 Löschung der Kundendaten

(1) Nach Abschluss der Datenherausgabe und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten löscht der Anbieter die Kundendaten vollständig und dauerhaft, sofern der Kunde keine anderweitige Weisung erteilt hat.

(2) Die Löschung erfolgt spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Exit-Prozesses, sofern keine gesetzlichen oder vertraglich zulässigen Gründe einer Löschung entgegenstehen.

§ 19 Entgelte für Exit-Leistungen

(1) Die Bereitstellung der Kundendaten im Rahmen der Exit-Strategie erfolgt für den Kunden kostenfrei.

(2) Entgelte werden für zusätzliche Leistungen erhoben, insbesondere für:

individuelle Migrationsunterstützung,

kundenspezifische Datenkonvertierungen,

projektbezogene Beratungsleistungen.

C. Besondere Bedingungen für Bild-Analyse-Leistungen

C. Special Terms and Conditions for Image Analysis Services

§ 21 Anwendungsbereich

(1) Die §§ 21 bis 32 gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB für sämtliche werkvertraglichen Leistungen des Anbieters.

(2) Gegenstand dieser Leistungen ist insbesondere die Analyse von Bilddatensätzen mittels Software zur Segmentierung und Klassifizierung von Zellen, einschließlich der Erstellung von Annotation und dem Training von Modellen des maschinellen Lernens zur Unterstützung dieses Prozesses, und der Aufbereitung der Analyseergebnisse, insbesondere im Bereich der Pathologie, Histologie sowie der medizinischen Forschung.

(3) Die Einzelheiten des jeweiligen Werkes ergeben sich ausschließlich aus der individuellen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(4) Die Leistungen werden regelmäßig unter Verwendung der SaaS-Plattform des Anbieters erbracht. Die Nutzung der Plattform dient ausschließlich der Durchführung der Werkleistungen und führt nicht dazu, dass diese Leistungen als SaaS-Leistungen anzusehen sind.

§ 22 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erstellt die vereinbarten Arbeitsergebnisse nach den in der Individualvereinbarung definierten Spezifikationen.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter ausschließlich die Erstellung der ausdrücklich vereinbarten Arbeitsergebnisse.

(3) Medizinische Diagnosen, medizinische Bewertungen oder ärztliche Entscheidungen sind nicht Gegenstand der Leistung des Anbieters.

(4) Der Anbieter schuldet insbesondere keine wissenschaftlichen Forschungsergebnisse, keine regulatorische Zulassung, keine klinische Validierung sowie keinen wirtschaftlichen Erfolg der vom Kunden verfolgten Forschungs- oder Entwicklungsprojekte.

§ 23 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Daten, Dateien, Bilddaten sowie sonstigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass

er zur Übermittlung sämtlicher Daten berechtigt ist,

sämtliche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen,

erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen bestehen,

keine Rechte Dritter verletzt werden.

(3) Verzögerungen, die auf einer unterlassenen, verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern sämtliche vereinbarten Leistungs- und Lieferfristen mindestens um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. In einem solchen Fall entfallen die auf der ursprünglichen Terminplanung beruhenden Kapazitätsreservierungen sowie etwaige Termin- und Fertigstellungszusagen des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung nach Wegfall des Mitwirkungshindernisses entsprechend seiner jeweils aktuellen Ressourcen- und Kapazitätsplanung neu einzuplanen. Hierdurch entstehende Verzögerungen hat der Kunde zu tragen; Ansprüche des Kunden wegen einer hierauf beruhenden Terminüberschreitung sind ausgeschlossen, soweit der Anbieter die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 26 Abnahme

(1) Sämtliche Werkleistungen unterliegen der Abnahme.

(2) Der Anbieter zeigt dem Kunden die Fertigstellung schriftlich oder in Textform an.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Werkleistung innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen.

(4) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn

a) der Kunde die Abnahme erklärt,

b) der Kunde innerhalb der Prüfungsfrist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt,

oder

c) der Kunde die Arbeitsergebnisse produktiv nutzt, veröffentlicht, weitergibt oder anderweitig wirtschaftlich verwertet.

(5) Unerhebliche Mängel berechtigen die Abnahmeverweigerung nicht.

§ 27 Änderungswünsche

(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss stellen zusätzliche Leistungen dar.

(2) Der Anbieter wird dem Kunden den hierdurch entstehenden Mehraufwand mitteilen.

(3) Die Ausführung beginnt erst nach entsprechender Beauftragung.

§ 28 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der Individualvereinbarung. Soweit zwischen den Parteien vereinbart, kann der Anbieter dem Kunden Nachlässe auf die Vergütung gewähren, insbesondere für die verbindliche Reservierung von Projekt- oder Entwicklungskapazitäten. Derartige Nachlässe gelten ausschließlich unter den Voraussetzungen der jeweiligen Individualvereinbarung und begründen keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Nachlässe bei zukünftigen Beauftragungen.

(3) Die Vergütung wird, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, mit der Abnahme der jeweiligen Werkleistung und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, entsprechend dem jeweiligen Projektfortschritt angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder nachweislich angefallene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Abschlagsrechnungen sind unabhängig von der endgültigen Abnahme innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zur Zahlung fällig. Eine geleistete Vorauszahlung sowie geleistete Abschlagszahlungen werden auf die Schlussrechnung angerechnet.

§ 29 Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.

(3) Soweit zur Erstellung Open-Source-Komponenten, Standardsoftware oder bereits vorhandene Werkzeuge des Anbieters verwendet werden, verbleiben sämtliche Rechte hieran beim Anbieter.

(4) Der Anbieter bleibt berechtigt,

allgemeine Erfahrungen,

Methoden,

Algorithmen,

Workflows,

technische Verfahren,

Programmierkonzepte sowie

nicht personenbezogene Erkenntnisse

auch künftig uneingeschränkt weiterzuverwenden.

§ 30 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

(1) Der Anbieter setzt innerhalb der Software einzelne Module ein, die auf Technologien der Künstlichen Intelligenz im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“ bzw. „KI Act“) beruhen. Diese KI-basierten Funktionen dienen insbesondere der Automatisierung, Analyse, Prognose oder Generierung von Inhalten bzw. Ergebnissen.

(2) Die vom Anbieter eingesetzten KI-Systeme wurden nach Maßgabe des KI Acts bewertet und als KI-Systeme mit geringem Risiko eingestuft. Sie stellen weder Hochrisiko-KI-Systeme noch verbotene KI-Praktiken im Sinne der KI-Verordnung dar.

(3) Der Kunde willigt ein, dass die von ihm im Rahmen der Nutzung der KI-basierten Software eingegebenen, hochgeladenen oder anderweitig bereitgestellten Daten vom Anbieter zur Bereitstellung, Weiterentwicklung, Verbesserung und zum Training der eingesetzten Algorithmen und KI-Modelle verarbeitet und verwendet werden dürfen. Die Verarbeitung der Daten zu Trainings- und Optimierungszwecken erfolgt, soweit möglich, in pseudonymisierter Form. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(4) Dem Kunden ist bewusst, dass KI-generierte Ausgaben („Outputs“) probabilistischer Natur sind und insbesondere aufgrund von Trainingsdaten, Modellarchitektur oder Nutzungskontext unvollständig, unzutreffend oder nicht aktuell sein können. KI-basierte Ergebnisse stellen keine verbindlichen Entscheidungen, Zusicherungen oder Garantien dar. Die SOFTWARE stellt keine medizinische oder sonstige heilkundliche Beratung, Diagnose oder Behandlung dar und ersetzt diese nicht. Insbesondere begründet die Nutzung der Software kein Arzt-Patient-, Therapeut-Patient- oder sonstiges Behandlungsverhältnis. Die durch die Software ausgegebenen Inhalte, Ergebnisse und Empfehlungen dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Unterstützungszwecken und sind vom Nutzer stets eigenverantwortlich zu prüfen. Entscheidungen, insbesondere solche mit medizinischem, gesundheitlichem oder therapeutischem Bezug, dürfen nicht allein auf Grundlage der Software getroffen werden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse eigenverantwortlich zu prüfen, bevor er diese für geschäftliche, rechtliche, wirtschaftliche oder sonstige Zwecke verwendet. Eine automatisierte Nutzung der KI-Outputs ohne angemessene menschliche Kontrolle erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde oder Dritte KI-generierte Ergebnisse ungeprüft übernehmen, interpretieren oder weiterverwenden. Dies gilt insbesondere für gesundheitliche Schäden oder sonstige Nachteile, mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht.

§ 31 Besondere Regelungen für medizinische Bilddaten

(1) Der Anbieter verarbeitet medizinische Bilddaten ausschließlich im Auftrag des Kunden und nur nach dessen Weisungen, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.

(2) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt ausschließlich der Kunde, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung einschließlich der Bereitstellung der Bilddaten.

(4) Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche erforderlichen

gesetzlichen Erlaubnistatbestände,

Einwilligungen,

Ethikvoten,

Forschungsfreigaben,

Genehmigungen

vorliegen.

(5) Soweit anonymisierte oder anonymisierte Forschungsdatensätze verarbeitet werden, bleibt der Kunde für das Vorliegen einer wirksamen Anonymisierung verantwortlich.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die medizinische Richtigkeit, wissenschaftliche Aussagekraft oder diagnostische Verwendbarkeit der durch den Kunden bereitgestellten Daten.

§ 32 Medizinische Verantwortung und Haftungsausschluss

(1) Die vom Anbieter im Rahmen der Werkleistungen erstellten Bilddatensätze, Annotationen, Segmentierungen, Markierungen, Auswertungen oder sonstigen Arbeitsergebnisse dienen ausschließlich den in der jeweiligen Individualvereinbarung festgelegten Zwecken.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter weder eine medizinische Diagnose noch eine ärztliche Beurteilung, Therapieempfehlung oder sonstige medizinische Entscheidung. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Arbeitsergebnisse für diagnostische, therapeutische oder regulatorische Entscheidungen geeignet oder ausreichend sind.

(3) Die fachliche Prüfung, Validierung und Bewertung der vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse sowie sämtliche hierauf beruhenden medizinischen, wissenschaftlichen, klinischen oder wirtschaftlichen Entscheidungen obliegen ausschließlich dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsergebnisse im Rahmen der pathologischen Diagnostik, der medizinischen Forschung oder der Entwicklung von Medizinprodukten verwendet werden.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde oder Dritte die bereitgestellten Arbeitsergebnisse ohne eine eigenständige fachliche und medizinische Plausibilitätsprüfung verwenden oder hierauf diagnostische, therapeutische, wissenschaftliche oder regulatorische Entscheidungen stützen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Arbeitsergebnisse vor ihrer Verwendung im klinischen, diagnostischen oder regulatorischen Umfeld einer den anerkannten fachlichen Standards entsprechenden Validierung und Qualitätskontrolle unterzogen werden.